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Bericht 2007

Friederike Stumpe, LL.M.:
Erfahrungsbericht: 4. Sommerakademie zur internationalen Streitbeilegung
9.7.2007 – 14.7.2007 aus: SchiedsVZ 200, Heft 6, S. VIII*

(Friederike Stumpe ist Rechtsanwältin bei Mannheimer Swartling, Frankfurt)

In der Zeit vom 09.07.2007 – 14.07.2007 fand die nunmehr vierte Sommerakademie des Heidelberg Center for International Dispute Resolution statt, die auch in diesem Jahr wieder in Kooperation mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) sowie der International Chamber of Commerce (ICC) durchgeführt wurde. Die vierte Sommerakademie konnte sich in die Erfolgsgeschichte der bisherigen Sommerakademien einreihen. Es ist den Direktoren Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, Prof. Dr. Burkhard Hess sowie Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Kronke gelungen, ein Vortragsprogramm zusammenzustellen, das den Teilnehmern in sechs Tagen einen weit reichenden Einblick in praxisrelevante Bereiche des europäischen und internationalen Prozessrechts, der alternativen Streitbeilegung sowie des Schiedsverfahrensrechts verschaffte.  Techniken und Taktiken vermittelten die Referenten durch Vorträge sowie interaktive Workshops.

Der Teilnehmerkreis bestand aus Rechtsanwälten, Vertretern aus Wirtschaft und Politik sowie Postgraduierten, Rechtsreferendaren und Doktoranden aus Deutschland, Griechenland, Tschechien, Chile, Finnland, Italien, Portugal, Brasilien und Pakistan.

Europäisches und Internationales Zivilprozeßrecht/1

Zunächst gab Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, designierter Prorektor für Lehre und studentische Angelegenheiten sowie geschäftsführender Direktor des Centers, nach einer Einführung und Begrüßung einen umfassenden Überblick über den grenzüberschreitenden Forderungseinzug im europäischen Binnenmarkt. Hierbei behandelte er die wichtigsten Rechtsakte des Europäischen Zivilprozessrechts und ging insbesondere auf die EuGVVO (VO 44/01/EG über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) ein, die seit dem 01. Juli 2007 auch für und im Verhältnis zu Dänemark Anwendung findet. Es wurde das nach wie vor bestehende Problem der Torpedoklagen beleuchtet, das aufgrund der Gleichstellung von negativen Feststellungs- und Leistungsklagen entsteht. Weiterhin wurden Gerichtsstandsvereinbarungen, der einstweilige Rechtsschutz und die Europarechtswidrigkeit von anti-suit injunctions sowie Zustellungsprobleme besprochen. Es wurde ferner auf den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (VO 805/04/EG) eingegangen.

 
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