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Nazmi Cingi:
Erfahrungsbericht: 5. Sommerakademie zur internationalen Streitbeilegung
23.6.2008 – 28.6.2008

Thematisch war die Akademie in drei Blöcke unterteilt, die wahlweise auch separat belegt werden konnten. Im ersten Block wurden den Teilnehmern die Grundzüge und aktuelle Tendenzen aus dem Bereich des Internationalen und des Europäischen Zivilprozessrechts vorgestellt. Im zweiten Teil galt es, Methoden alternativer Streitbeilegung kennen zu lernen, wobei besonderes Augenmerk auf Verhandlungsführung und Mediation gerichtet wurde. Zu guter Letzt wurde anhand eines praktischen Falls der Gang eines institutionellen Schiedsverfahren simuliert. Die Dozenten waren renommierte Experten, die engagiert den Stoff vermittelten. Sie konnten aus dem Nähkästchen ihrer praktischen Erfahrung plaudern und auch manch einen Tipp zur Karriereplanung geben.

1. Block: Zivilprozessrecht, mehr als nur die ZPO

Die ersten zwei Tage der Akademie widmeten sich zivilprozessualen Besonderheiten innerhalb Europas und weltweit. Professor Pfeiffer führte die Teilnehmer nach einer kurzen Begrüßung in die Methoden der Streitbeilegung im internationalen Rechtsver-kehr ein und legte damit die Grundlagen für das weitere Verständnis. In die Tiefen Eu-ropäischen Zivilprozessrechts führte im Anschluss ein Vortrag von Professor Burkhard Hess zum grenzüberschreitenden Forderungseinzug im europäischen Binnenmarkt. Professor Hess schilderte anschaulich das Problem der Koexistenz von 27 unter-schiedlichen Zivilverfahrensrechten innerhalb der EU und zeigte Wege zur Verfahrens-beschleunigung und Strategien des grenzüberschreitenden Forderungseinzuges auf. Neben der EuGVO beschrieb er die sich abzeichnende künftige Entwicklung in dem Bereich und konstatierte eine Dynamik auf dem Papier. Passend zur zeitgleich aus-getragenen Fußballeuropameisterschaft fand der Abend einen angenehmen Abschluss mit einem sportlichen Vortrag. Das nicht nur unter Fußballfans bekannte Bosman-Verfahren wurde von Professor Carl Otto Lenz geschildert, der als Generalanwalt mit diesem Fall betraut war. Professor Lenz legte dar welche rechtlichen Erwägungen da-zu geführt haben, dass heutzutage in einem europäischen Profiverein oft mehr auslän-dische als nationale Spieler zu sehen sind.

In den Vormittag des zweiten Tages führte Dr. Richard Kreindler mit einer Schilderung der Gefahren für ein deutsches Unternehmen vor US-amerikanischen Gerichten ein. Als erfahrener Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei stellte er die Beson-derheiten des Common Law Systems und aktuelle, für ausländische Parteien interes-sante Entwicklungen im amerikanischen Zivilprozess dar. Darauf aufbauend erörterte Dr. Anja Gitta Berger die Möglichkeiten eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland US-amerikanische Klagen abzuwehren. Sie rundete den Schwerpunkt zum deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr mit einer Darstellung Erfolg versprechender Verteidi-gungsstrategien in den einzelnen Verfahrensstadien ab. Wissenschaftlich endete der zweite Tag der Akademie mit einem Vortrag von Dr. Stefan Huber zum transnationalen Zivilprozessrecht. Anschaulich arbeitete er ein Harmonisierungsbedürfnis heraus. So zeigte er am Beispiel des Ausforschungsbeweises die Gefahr akribischer Dokumenta-tion in deutschen Unternehmen frei nach dem Motto Wer schreibt, der bleibt. Als Har-monisierungsansatz stellte er die ALI/UNIDROIT Principles vor und erklärte deren Re-gelungen zur Verfahrensleitung durch das Gericht, zum Zugang zu Beweisen, zu Sank-tionen und Kosten des Verfahrens. Luc Demeyere, ein belgischer Rechtsanwalt, baute mit einem Referat zum Europäischen Zivilprozessrecht und zur Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit eine Brücke zum nachfolgenden Block. In seinem Vortrag arbei-tete Herr Demeyere die Parallelen und Berührungspunkte zwischen den Verfahren vor staatlichen und Schiedsgerichten heraus und illustrierte sie anhand mehrerer Urteile.

Ein Spezialthema behandelte zum Abschluss des ersten Blocks der Vortrag von Pro-fessor Erik Jayme zur globalisierten Kunstwelt und den damit verbundenen Rechts-streitigkeiten. In angenehmer Atmosphäre besprach er Probleme des freien Geleits von Kunstwerken, der Staatenimmunität sowie der Restitution von Kriegsbeute.

 
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